GRI-Updates 2025-2027: Für mehr Transparenz und Wirkung im Nachhaltigkeitsbericht
GRI-Updates 2025-2027: Für mehr Transparenz und Wirkung im Nachhaltigkeitsbericht
Die «Global Reporting Initiative» (GRI) hat die Standards zu Biodiversität sowie Klima und Energie umfassend überarbeitet - mit dem Ziel, mehr Transparenz und Wirkung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen. Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Offenlegungsanforderungen der neuen Standards.
GRI-Standard 101: Biodiversität - Offenlegungspflichten ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 tritt der überarbeitete Standard GRI 101: Biodiversität 2024 in Kraft und ersetzt den bisherigen GRI 304: Biodiversität 2016. Der neue Standard legt den Schwerpunkt der Berichterstattung auf die Auswirkungen eines Unternehmens auf Ökosysteme entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unternehmen sollen biodiversitätsrelevante Standorte, Produkte und Dienstleistungen identifizieren, Risiken analysieren sowie Massnahmen zur Vermeidung oder Wiederherstellung dokumentieren. Der Standard orientiert sich am Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework und unterstützt Organisationen dabei zu verstehen, welche Entscheidungen und Geschäftspraktiken zum Verlust biologischer Vielfalt führen, wo entlang ihrer Wertschöpfungskette Auswirkungen auftreten und wie diese gesteuert werden können. GRI und die «Taskforce on Nature-related Financial Disclosures» (TNFD) haben gemeinsam an der Entwicklung gearbeitet und einen detaillierten Überblick über die Übereinstimmung zwischen TNFD- und GRI-101-Disclosures veröffentlicht1.
GRI-Standard 102: Klimawandel - Offenlegungspflichten ab 2027
Zum 1. Januar 2027 wird der Standard GRI 102: Klimawandel 2025 wirksam. Er ersetzt die bisherigen Standards GRI 305: Emissionen 2016 (Angaben 305-1 bis 305-5) sowie GRI 201: Wirtschaftliche Leistung 2016 (Angabe 201-2: Finanzielle Auswirkungen und andere Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel). Der neue Standard betont wissenschaftlich fundierte Emissionsreduktionen als zentralen Eckpfeiler wirksamer Klimaschutzbemühungen. Er definiert klare Offenlegungserwartungen zu Klima-Übergangs- und Anpassungsplänen, Treibhausgas-Reduktionszielen, Massnahmen und erzielten Fortschritten. Im Rahmen von «Just Transition» steht der neuen Klimastandard im Einklang mit den globalen Klimazielen und führt Kennzahlen für einen gerechten Übergang ein, um die sozialen Auswirkungen von Klimastrategien – insbesondere auf Arbeitnehmende, indigene Völker und Gemeinschaften – transparent darzustellen.
Besonders hervorzuheben ist die Interoperabilität zwischen GRI 102 und IFRS S2: In einer Stellungnahme vom 26. Juni 20252 informierten GRI und die IFRS-Foundation, dass zentrale Offenlegungen kompatibel sind. So erfüllt beispielsweise die Offenlegung der Treibhausgasemissionen (Scope 1-3) nach IFRS S2 auch die Anforderungen von GRI 102 für Scope 1-3, sofern die Methodik des GHG-Protokolls angewendet wird.
GRI-Standard 103: Energie - Offenlegungspflichten ab 2027
Ebenfalls am 1. Januar 2027 tritt der überarbeitete Standard GRI 103: Energie 2025 in Kraft und ersetzt den bisherigen GRI 302: Energie 2016. Dieser Standard legt den Fokus auf die Offenlegung des Energieverbrauchs - einschliesslich der Lieferkette - sowie auf Transparenz bezüglich der Nutzung erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energiequellen. Zudem werden Angaben zu Dekarbonisierungsplänen, Energiezielen sowie Energieeffizienzergebnissen gefordert. Verantwortungsvolles Energiemanagement wird dabei als integraler Bestandteil einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie hervorgehoben.
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