Individualbesteuerung: Was die geplante Steuerreform für Ehepaare und Familien bedeutet
Individualbesteuerung: Was die geplante Steuerreform für Ehepaare und Familien bedeutet
Die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» will, dass künftig alle natürlichen Personen unabhängig vom Zivilstand individuell besteuert werden. Damit soll die weitläufig unter dem Begriff «Heiratsstrafe» bekannte Ungleichbehandlung abgeschafft werden – also die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren mit vergleichbarer wirtschaftlicher Situation. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, schlägt aber einen indirekten Gegenvorschlag vor: das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung. Damit soll das Ziel der Initiative – die Individualbesteuerung – schneller und gezielter erreicht werden. Die nachfolgenden Ausführungen geben die Eckpunkte dieses indirekten Gegenvorschlags wieder.
Was sind die Kernziele der geplanten Steuerreform?
Die geplante Individualbesteuerung verfolgt mehrere steuer- und gesellschaftspolitische Ziele. Im Zentrum der Reform stehen folgende Schwerpunkte:
- Abschaffung der Heiratsstrafe
- Mehr Steuergerechtigkeit
- Stärkere Erwerbsanreize für Zweitverdienende
- Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann
Wie würde sich die Besteuerung konkret verändern?
Individualbesteuerung für alle
Ehepaare werden künftig wie Unverheiratete individuell besteuert. Jeder Ehepartner gibt eine eigene Steuererklärung ab. Die Einkünfte und Vermögenswerte werden im Grundsatz nach den zivilrechtlichen Verhältnissen zugewiesen.
Kinderabzüge und Familienabzüge
Kinderrelevante Abzüge (Kinderabzug, Versicherungsabzug, Drittbetreuungsabzug) werden bei der direkten Bundessteuer grundsätzlich hälftig aufgeteilt. Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer wird von CHF 6’700 auf CHF 12’000 erhöht. Der Versicherungsabzug für das Kind (CHF 700) und der Drittbetreuungsabzug (max. CHF 25’500) werden ebenfalls im Grundsatz hälftig aufgeteilt.
Anpassung der Steuertarife
Der Grundfreibetrag bei der Direkten Bundessteuern wird von CHF 15’000 auf CHF 20’000 erhöht. Die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen bei der direkten Bundessteuer werden gesenkt, für hohe Einkommen erhöht. Neu wird der Maximalsatz von 11,5% bereits bei einem tieferen Einkommen erreicht (neu CHF 751’100 statt CHF 783’300).
Umsetzung auf allen Ebenen
Die Individualbesteuerung gilt für Bund, Kantone und Gemeinden. Die Kantone müssen ihre Steuergesetze und Tarife entsprechend anpassen.
Wer profitiert von der Individualbesteuerung - und wer zahlt mehr?
Die Auswirkungen der Individualbesteuerung unterscheiden sich je nach Einkommens- und Familiensituation. Während bestimmte Gruppen von einer Entlastung profitieren, kann es für andere zu einer höheren Steuerbelastung kommen.
- Entlastet werden tendenziell folgende Steuerkonstellationen: Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung (Zweiverdiener), viele Rentnerpaare und unverheiratete Personen ohne Kinder.
- Mehrbelastungen sind möglich für folgende steuerlichen Konstellationen: Ehepaare mit nur einem Einkommen oder sehr tiefem Zweiteinkomme(Einverdienerhaushalte), insbesondere mit Kindern, sowie unverheiratete Paare mit Kindern.
- Es kann passieren, dass…: …bei Paaren mit nur einem Einkommen kann der halbe Kinderabzug ins Leere fallen, da der Elternteil mit geringem Einkommen keine oder nur geringe Steuern zahlt. Die Reform verteilt die Entlastung über alle Einkommensklassen, wobei die tiefsten Einkommen weiterhin keine direkte Bundessteuer bezahlen.
Welche finanziellen Auswirkungen hätte die Steuerreform für die Schweiz?
Die Reform führt zu Mindereinnahmen von rund einer Milliarde Franken pro Jahr (CHF 800 Mio. beim Bund, CHF 200 Mio. bei den Kantonen). Die meisten Steuerpflichtigen profitieren von einer Minderbelastung, nur eine Minderheit erfährt eine Mehrbelastung. Die Entlastung ist bei Zweiverdienern und Rentnerpaaren am stärksten, während Einverdienerehepaare mit Kindern tendenziell mehr zahlen.
Welche Folgen hätte die Individualbesteuerung für Beschäftigung und Gleichstellung?
Die Individualbesteuerung soll die Erwerbsanreize erhöhen, insbesondere für Zweitverdienende. Sie fördert die Gleichstellung von Frau und Mann, stärkt die finanzielle Unabhängigkeit beider Ehepartner und verbessert die Vorsorge bei Scheidung und im Alter. Schätzungen gehen von bis zu 27’000 zusätzlichen Vollzeitstellen aus, wenn die Reform auf allen Ebenen umgesetzt wird.
Mit welchem administrativen Aufwand wäre die Umsetzung verbunden?
Die Umstellung bedeutet für die Steuerverwaltungen einen erheblichen Mehraufwand (rund 1.7 Mio. zusätzliche Steuererklärungen), der aber durch Digitalisierung abgefedert werden soll. Die Kantone müssen ihre Steuergesetze anpassen und die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) diverse Kreisschreiben überarbeiten, was eine mehrjährige Umsetzungsfrist erfordert. Die Reform bringt somit einige Herausforderungen für Verwaltung und Gesetzgebung mit sich.
Welche rechtlichen und gesellschaftlichen Aspekte sind relevant?
Die Individualbesteuerung ist verfassungsrechtlich unbestritten zulässig. Das Bundesgericht fordert jedoch Korrektive für Einverdienerehepaare, um Überbelastungen zu vermeiden. Der Bundesrat sieht dies heute - angesichts der gestiegenen Erwerbstätigkeit von Frauen - anders. Die Vorlage steht ebenfalls im Einklang mit internationalen Verpflichtungen zur Gleichstellung.
Was zeigen die Berechnungen und Analysen des Bundes zur Individualbesteuerung?
Die Botschaft des Bundes enthält zahlreiche Tabellen und Grafiken, die die Auswirkungen der Reform auf verschiedene Haushaltstypen und Einkommensklassen veranschaulichen. Hier einige zentrale Erkenntnisse aus der Botschaft bzw. den dargelegten Zahlen:
Steuerbelastung nach Einkommensaufteilung
Bei gleichmässiger Einkommensaufteilung (z.B. 60%/40%) profitieren Ehepaare deutlich von der Reform. Bei starker Ungleichverteilung (z.B. 90%/10%) kann es zu Mehrbelastungen kommen, insbesondere bei Einverdienern mit Kindern.
Verteilung der Entlastung
Im Durchschnitt resultiert in fast jeder Personengruppe eine Minderbelastung durch die Reform. Eine Ausnahme bilden Personen als Teil eines Einverdienerehepaars mit Kindern.
Beschäftigungseffekte
Die grössten Beschäftigungsimpulse werden bei Zweitverdienenden erwartet. Die Reform könnte die Erwerbsbeteiligung von Frauen deutlich erhöhen.
Welche Alternativen zur Individualbesteuerung wurden geprüft?
Die Botschaft diskutiert auch andere Modelle wie das Splitting, das Teilsplitting, das Familienquotientensystem (wie im Kanton Waadt) und die Flat-Rate-Tax. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Individualbesteuerung mit Einheitstarif am gerechtesten und am einfachsten umsetzbar ist und hat die anderen Modelle, die teilweise auch in europäischen Ländern im Einsatz sind, verworfen.
Wie ist die geplante Steuerreform zur Individualbesteuerung einzuordnen?
Ob die Individualbesteuerung tatsächlich umgesetzt wird, entscheidet letztlich das Stimmvolk. Klar ist schon jetzt: Sie wäre die grösste Steuerreform der letzten Jahrzehnte, vielleicht sogar die grösste seit Einführung der Steuern in der heutigen Ausprägung. Die Individualbesteuerung bringt für die Mehrheit der Steuerpflichtigen eine Entlastung, insbesondere für Zweiverdiener und Rentnerpaare. Sie soll wichtige Impulse setzen für die Gleichstellung und die Arbeitsmarktteilnahme. Für Einverdienerehepaare mit Kindern kann es jedoch zu Mehrbelastungen kommen. Die Reform kann ein bedeutender Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit sein, bringt aber auch einige Herausforderungen insbesondere für Verwaltung und Gesetzgebung mit sich.
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